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Anbei die Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007.
Damit endet die Stallpflicht (Verordnet für Betriebe über 350 Stück Geflügel in Gebieten erhöhten Risikos).
Weiterhin aufrecht sind die Vorgaben zur getrennten Haltung von Wassergeflügel und Hühnervögeln und die Einhaltung der Vorgaben bezüglich Unterbinden des Kontakts zu Wildvögeln in Gebieten mit erhöhtem Risiko.
Diese Gebiete haben sich gegenüber der Novelle vom Jänner nicht geändert.
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